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Beratung | K-Geld 01/2012

Wie viel Miete können wir verlangen?

Seit kurzem lebt mein pflegebedürftiger Vater in meiner ­Wohnung. Nun möchten wir seine Eigentumswohnung vermieten. Wie bestimmen wir den Mietzins für diese 5-Zimmer-Terrassenwohnung?

Sogar für Immobilienexperten ist es nicht immer einfach, den richtigen Mietzins festzulegen. Am besten scheint es, sich auf Immo­bilienportalen im Internet zu in­formieren, das heisst: Wie viel wird für eine gleichwertige Wohnung in der Region ungefähr verlangt? Vielleicht gibt es zudem in der Nachbarschaft ähnliche Wohnungen – und Sie können die Höhe der Miete mit Hilfe von Nachbarn herausfinden.

Wenn Sie die Miete eher hoch ansetzen, kann es länger dauern, bis die Wohnung vermietet ist – dafür haben Sie später höhere Einnahmen. Sie müssen daher abwägen, was Ihnen persönlich wichtiger ist. Solange der Mietzins nicht missbräuchlich hoch ist, gibt es grundsätzlich keine verbindliche Maximalmiete. Mietzinsen gelten dann als missbräuchlich, wenn ein übersetzter Ertrag auf dem Eigenkapital erzielt wird. Um entsprechende ­Berechnungen anzustellen, müsste jedoch der Liegenschaftswert geschätzt werden. Dazu müssten Sie einen Fachmann beauftragen.  


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27. Januar 2012 | fs


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