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Beratung | K-Geld 01/2012

Parteiabzug: Gilt das neu auch für den Bund?

Ich bin in einer Partei und habe gehört, dass man ab Steuerjahr 2011 auch beim Bund Abzüge geltend machen kann. Stimmt das?

Ja. Der Abzug für Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien ist ab Steuerjahr 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich. Damit Sie geleistete Spenden abziehen können, gilt: Die Partei muss entweder im Parteien­register eingetragen, im kantonalen Parlament vertreten sein oder bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht haben.

Das Parteienregister finden Sie unter www.bk.admin.ch. Der Abzug ist bei der direkten Bundessteuer auf 10 000 Franken pro Person beschränkt. Die Höhe des Abzugs bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Details dazu finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung. 

27. Januar 2012 | bbs


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