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1 Bis wann muss man am Kündigungstermin die Wohnung verlassen?
Laut Gesetz spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses während der üblichen Geschäftszeit. In vielen Mietverträgen steht aber, dass der Mieter bis 12 Uhr des folgenden Tages auszuziehen hat. In den Kantonen AG, BE, GL, GR, SZ, SH, ZG, ZH ist dies so allgemein üblich.
2 Was gilt, wenn wie dieses Jahr der 1. April auf einen Sonntag fällt?
Dann müssen die Mieter die Wohnung erst am Montag, 2. April bis 12 Uhr verlassen.
3 Wann genügt es, die Wohnung besenrein zu übergeben?
Wenn es so abgemacht ist oder eine Renovation ansteht. Räume einer Wohnung, die nicht renoviert werden, sind aber gründlich zu putzen.
4 Was passiert, wenn bei der Übergabe nicht sauber geputzt ist?
Der Vermieter muss dem Mieter sofort eine kurze Frist zum Nachputzen ansetzen. Ist die Wohnung dann nicht sauber genug, kann er sie reinigen lassen und die Kosten dem Mieter verrechnen.
5 Reinigung durch ein Putzinstitut: Ist man als Mieter fein raus?
Nein. Der Mieter bleibt dem Vermieter gegenüber für die Sauberkeit verantwortlich. Daher sollte er mit dem Putzinstitut eine Abnahmegarantie vereinbaren und verlangen, dass bei der Abgabe ein Mitarbeiter vor Ort ist, der sofort nachreinigt, wenn der Vermieter nicht zufrieden ist.
6 Muss man beim Auszug die Fensterläden reinigen und ölen?
Nein. Gefährliche und körperlich anspruchsvolle Arbeiten sowie solche, die Fachkenntnisse erfordern, kann der Vermieter vom Mieter nicht verlangen.
7 Müssen Mieter das Abnahmeprotokoll unterschreiben?
Nein. Mieter sollten ein Protokoll nur dann unterschreiben, wenn sie mit dem gesamten Inhalt einverstanden sind. Allfällige Mängel sind so präzise wie möglich zu beschreiben. Zudem sollte man genau vermerken, was man bestreitet. Wichtig: Eine Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten Protokolls behalten.
8 Muss der Mieter für verlorene Schlüssel aufkommen?
Ja. Das Wechseln von Schlössern oder ganzen Schliessanlagen muss er hingegen nur bezahlen, wenn die Gefahr besteht, dass der verlorene Schlüssel benutzt werden könnte. Tipp: Unbedingt der Privathaftpflicht-Versicherung melden.
9 Für welche Schäden haftet der Mieter?
Er muss nur für jene Schäden aufkommen, die er durch übermässige Abnutzung (etwa intensives Rauchen) verursacht hat und die im Protokoll aufgeführt oder vom Vermieter geltend gemacht wurden.
10 Was passiert, wenn Mieter die Wohnung verändern?
Grundsätzlich ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Hat der Vermieter die Veränderungen schriftlich bewilligt, kann er dies aber nicht verlangen. Und weist die Wohnung durch die Umbauten einen erheblichen Mehrwert auf, haben die Mieter beim Auszug eine Entschädigung zugute.
28. Januar 2012 | Claudia Hürlimann