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Ich arbeite in einem privaten Altersheim. In der Garderobe stellt uns der Arbeitgeber einen abschliessbaren Spind zur Verfügung. Nun wurden einem Heimbewohner Wertsachen geklaut. Da unser Arbeitgeber annimmt, der Dieb sei unter den Angestellte zu finden, öffnete er alle Spinde ohne Vorankündigung. Ist das zulässig?
Nein. Auch wenn der abschliessbare Garderobenschrank dem Arbeitgeber gehört, darf er ihn nicht ohne Weiteres aufmachen. Denn der Spind dient Ihnen zur Aufbewahrung von Wertsachen und anderen Gegenständen. Somit gehört er zu Ihrer Privatsphäre. Will Ihr Arbeitgeber einen Blick in Ihren Spind werfen, braucht er einen triftigen Grund. Und Sie müssen damit einverstanden sein.
04. Februar 2012 | Rasmus Dwinger