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Beratung | K-Tipp 04/2012

Goldvreneli: Muss ich die Wertsteigerung bei der Scheidung teilen?

Mein Mann und ich wollen uns nach 23 Ehe­jahren scheiden lassen. Wir haben praktisch kein gemeinsames Vermögen, das zu teilen ist. Dennoch gibt es einen Streitpunkt: Ich habe vor 10 Jahren 52 Goldvreneli geerbt. Der Wert dieser Münzen ist in den letzten Jahren ziemlich gestiegen. Von dieser Wertsteigerung beansprucht mein Mann die Hälfte. Hat er Recht?

Nein. Diese Wertsteigerung fällt ins Eigengut. Zum Eigengut gehört alles, was ein Partner mit in die Ehe bringt, während der Ehe erbt oder geschenkt erhält. Das Eigengut muss bei der Scheidung nicht geteilt werden.

Ins Eigengut fallen auch dessen Wertsteigerungen: Wenn also der Goldpreis  der «Vreneli» im Laufe der Ehejahre steigt oder der Wert von geerbten Immobilien und Aktien zunimmt, fällt dieser Wertzuwachs ebenfalls ins Eigengut. Anders sieht es nur bei Erträgen des Eigenguts aus, also beispielsweise bei Dividenden und Zinsen von geerbten Aktien und Obligationen sowie bei Mieteinnahmen aus ge­erbten Immobilien. Auch wenn solche «Basiswerte» zum Eigengut gehören und auch dort bleiben, ­fallen die Erträge in die ­Errungenschaft.

Die meisten Verheirateten leben unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Damit haben Mann und Frau während der Ehe je ein ­Eigengut und je eine ­Errungenschaft (Details siehe K-Tipp 13/2011). Bei der Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf sein Eigengut sowie auf die Hälfte der Errungenschaft des ­anderen.  


Buchtipp: Alles zum Thema lesen Sie im «Saldo»-Rat­geber «Das ­Handbuch zu Trennung und ­Scheidung» (1. Auf­lage, 246 Seiten). Zu bestellen auf Seite 24 oder unter www.ktipp.ch.

19. Februar 2012 | Hans Ruedi Schmid


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Goldvreneli: Muss ich die Wertsteigerung bei der Scheidung teilen?
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