SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 04/2012

Familienzulagen: Auszahlung in die Türkei?

Ich lebe in der Schweiz. Mein Mann und meine Kinder leben in der Türkei. Erhalte ich Familienzulagen für meine Kinder im Ausland?

Nein. Die Schweiz hat mit der Türkei keinen Staatsvertrag abgeschlossen, der sie verpflichten würde, für in der Türkei lebende ­Kinder Familienzulagen zu zahlen. Angestellte, die in der Schweiz arbeiten, erhalten nur unter folgenden Vor­aussetzungen eine Kinderzulage, falls ihre Kinder im Ausland leben:

  • Die Angestellten sind Bürger eines EU- oder Efta-Lands und die Kinder leben in einem EU- oder Efta-Land.
  • Die Angestellten sind Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder Serbien. In diesem Fall erhalten in der Schweiz tätige Eltern die Kinderzulagen auch dann, wenn ihre Kinder irgendwo auf der Welt leben.


Tipp: Alle wichtigen ­Details zu Familienzulagen stehen im AHV-Merkblatt 6.08. Sie erhalten es bei den Ausgleichskassen. Im Internet können Sie es ­unter www.ahv-iv.info her­unterladen.  

19. Februar 2012 | bs


Beitrag als PDF
Familienzulagen: Auszahlung in die Türkei?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte