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Ich lebe in der Schweiz. Mein Mann und meine Kinder leben in der Türkei. Erhalte ich Familienzulagen für meine Kinder im Ausland?
Nein. Die Schweiz hat mit der Türkei keinen Staatsvertrag abgeschlossen, der sie verpflichten würde, für in der Türkei lebende Kinder Familienzulagen zu zahlen. Angestellte, die in der Schweiz arbeiten, erhalten nur unter folgenden Voraussetzungen eine Kinderzulage, falls ihre Kinder im Ausland leben:
Tipp: Alle wichtigen Details zu Familienzulagen stehen im AHV-Merkblatt 6.08. Sie erhalten es bei den Ausgleichskassen. Im Internet können Sie es unter www.ahv-iv.info herunterladen.
19. Februar 2012 | bs