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Ich habe bei Orell Füssli einen Artikel bestellt, welchen ich damals leider nicht bezahlen konnte. Es kam zu einem Verlustschein, und die Forderung wurde an RR Inkasso und Verwaltungs GmbH übergeben. Heute wollte ich die gesamten Schulden begleichen, muss nun aber feststellen, dass es die Firma gar nicht mehr gibt, bzw. in Liquidation ist. Telefonisch erreichen kann man auch niemanden mehr. Die Frage ist, wie ich nun vorgehen muss, damit dieser Eintrag aus meinem Betreibungsregister gelöscht werden kann. Muss ich das überhaupt noch bezahlen (falls ja, ist das kein Problem, das Geld liegt bereit). Ich nehme an, dass eine Zahlung direkt an Orell Füssli keinen Sinn macht, da die die Forderung ja sozusagen verkauft haben, und damit nichts mehr zu tun haben oder? Und die Zahlung direkt beim Betreibungsamt möchte ich wenn möglich umgehen, um die damit verbundenen Kosten umgehen zu können. Bin für sachdienliche Auskünfte sehr dankbar… Viele Grüsse...
Antworten (3) |
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Vielen Dank für die Antworten. Ich konnte noch eine
E-Mail-Adresse der RR Inkasso ausfindig machen. Herr Ruckstuhl von der
besagten Firma war so nett, und hat mein Anliegen an die Firma
weitergeleitet, welche die Inkassofälle übernommen hat. Ich
konnte entsprechend heute morgen eine gütliche Einigung mit der
neu beauftragten Inkassofirma vereinbaren.
Sie haben geschrieben das die Firma in Liquidation ist, d.h. die
Firma ist noch nicht gelöscht und es müsste noch ein
Liquidator erreichbar sein. Das Betreibungsamt müsste auf
jedenfall zuerst versuchen das Geld an die Firma in Liquidation zu
überweisen. Ansonsten wenden Sie sich doch mal an das
entsprechende Handelsregisteramt oder über www.zefix.ch finden
Sie noch weitere Infos über die Firma.
Sie haben nur die Möglichkeit die Tilgung der
Verlustscheinforderung beim Betreibungsamt. Ist die Weiterleitung der
Zahlung, wie im vorliegenden Fall, nicht möglich, hinterlegt das
Betreibungsamt den Betrag bei der Depositenanstalt. Nur dann kann der
Verlustschein im Register gelöscht werden. Die Betreibung bleibt
jedoch weiterhin im Betreibungsregister bestehen, jedoch sollte sie
mit Z (Zahlung) ausgewiesen werden. Grund: Weil Sie den Beweis nicht
erbringen können, dass die Schuld nicht mehr besteht, ist eine
Feststellungsklage beim Gericht am Betreibungsort nicht möglich.
Es wäre ja durchaus denkbar, dass die nun gelöschte
Gesellschaft, die Verlustscheinforderung abgetreten hat.