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Thaddel | 07.02.2012, 17:05

Verlustschein bei einer Firma die selbst liquidiert wurde?

 

Ich habe bei Orell Füssli einen Artikel bestellt, welchen ich damals leider nicht bezahlen konnte. Es kam zu einem Verlustschein, und die Forderung wurde an RR Inkasso und Verwaltungs GmbH übergeben. Heute wollte ich die gesamten Schulden begleichen, muss nun aber feststellen, dass es die Firma gar nicht mehr gibt, bzw. in Liquidation ist. Telefonisch erreichen kann man auch niemanden mehr. Die Frage ist, wie ich nun vorgehen muss, damit dieser Eintrag aus meinem Betreibungsregister gelöscht werden kann. Muss ich das überhaupt noch bezahlen (falls ja, ist das kein Problem, das Geld liegt bereit). Ich nehme an, dass eine Zahlung direkt an Orell Füssli keinen Sinn macht, da die die Forderung ja sozusagen verkauft haben, und damit nichts mehr zu tun haben oder? Und die Zahlung direkt beim Betreibungsamt möchte ich wenn möglich umgehen, um die damit verbundenen Kosten umgehen zu können. Bin für sachdienliche Auskünfte sehr dankbar… Viele Grüsse...

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Antworten (3)

 
  • Thaddel | 08.02.2012, 20:55

    Problem gelöst

    Vielen Dank für die Antworten. Ich konnte noch eine
    E-Mail-Adresse der RR Inkasso ausfindig machen. Herr Ruckstuhl von der
    besagten Firma war so nett, und hat mein Anliegen an die Firma
    weitergeleitet, welche die Inkassofälle übernommen hat. Ich
    konnte entsprechend heute morgen eine gütliche Einigung mit der
    neu beauftragten Inkassofirma vereinbaren.

  • Kenan75 | 08.02.2012, 14:54

    Liquidation

    Sie haben geschrieben das die Firma in Liquidation ist, d.h. die
    Firma ist noch nicht gelöscht und es müsste noch ein
    Liquidator erreichbar sein. Das Betreibungsamt müsste auf
    jedenfall zuerst versuchen das Geld an die Firma in Liquidation zu
    überweisen. Ansonsten wenden Sie sich doch mal an das
    entsprechende Handelsregisteramt oder über www.zefix.ch finden
    Sie noch weitere Infos über die Firma.

  • Kenan75 | 08.02.2012, 14:43

    Verluscheinsforderung (Löschung)

    Sie haben nur die Möglichkeit die Tilgung der
    Verlustscheinforderung beim Betreibungsamt. Ist die Weiterleitung der
    Zahlung, wie im vorliegenden Fall, nicht möglich, hinterlegt das
    Betreibungsamt den Betrag bei der Depositenanstalt. Nur dann kann der
    Verlustschein im Register gelöscht werden. Die Betreibung bleibt
    jedoch weiterhin im Betreibungsregister bestehen, jedoch sollte sie
    mit Z (Zahlung) ausgewiesen werden. Grund: Weil Sie den Beweis nicht
    erbringen können, dass die Schuld nicht mehr besteht, ist eine
    Feststellungsklage beim Gericht am Betreibungsort nicht möglich.
    Es wäre ja durchaus denkbar, dass die nun gelöschte
    Gesellschaft, die Verlustscheinforderung abgetreten hat.

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