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starup | 21.05.2008, 13:49

http://www.namen-und-ahnen.de will viel Geld

 

Ich habe heute eine "letzte Mahnung" von im Titel genannter Firma gekriegt (ohne eine 1. oder eine 2. Mahnung bekommen zu haben). Sie fordern mich auf 94 Euro zu bezahlen (5 davon Mahnungsgebühr) da ich mich bei ihrem kostenden Dienst angemeldet habe. Ich habe tatsächlich meinen Namen und meine Adresse auf dieser Seite angegeben und auf "Namensforschung starten" geklickt. Auf dieser Seite ist allerdings NICHTS von Kosten gestanden. Erst jetzt hab ich die AGB durchgelesen und gesehen dass dort im Punkt 7 von 89 Euro die Rede ist. Seit diesem einen Besuch auf dieser Seite habe ich die Seite nie wieder aufgemacht. Bis morgen müsste ich die 94 Euro (inkl Mahngebühr) eingezahlt haben. Was soll ich tun?

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Antworten (10)

 
  • Ventura | 23.09.2008, 11:08

    Die gleiche Masche wie : irgendeinescheisse-heute.de

    Hatte schon gleiches Problem mit einem Rechtsverdreher Namens Olaf
    Tank. Ist in Deutschland eine weit verbreitete Masche, den Leuten
    Angst einzukagen um abzukassieren.
    Hier in der Schweiz gilt: Lasst die Idioten doch ihre Mahnungen
    schicken und schmeisst sie in den Abfall, Fertig.
    Die wissen genau, dass sie in der Schweiz nicht die geringst Chance
    hätten, das Geld einzutreiben!
    Nach der letzten Mahnung wird nichts mehr passieren, versprochen!
  • Observer | 20.06.2008, 16:13

    Definitiv Contra!

    Möchte euch zur Info diesen Text empfehlen:
    http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/50999-dubiose-rechnung-oder
    -mahnung-bekommen-was-jetzt-zu-tun-ist.html



  • Ritteja | 20.06.2008, 15:33

    Fabrikverkauf.com

    Ja auch ich habe heute die "LETZTE MAHNUNG" erhalten. Ich
    habe nach der ersten Mahnung geschrieben, aber ohne Erfolg!!
    Werde aber diese Rechnung auf keine Fall bezahlen!!!!!!!!
  • mimmax | 19.06.2008, 17:02

    ging mir gleich

    erst habe ich eine mahnung per mail erhalten, danach mehrere mahnungen
    (immer wieder "letzte vor betreibung") per post. nach
    einigen monaten ohne reaktion meinerseits haben sie endlich
    aufgegeben... einfach ignorieren!
  • stephan55 | 25.05.2008, 21:58

    Nicht Zahlen

    Nach Schweizer Recht (glaubs auch Deutschem) muss vor anmeldung (AGB's
    reicht nicht aus) genau darauf hingewiesen werden was der Spass
    kosstet. Sollte dies nicht der Fahl gewesen sein muss der Betrag
    über Euro 94.00 nicht beglichen werden.
  • starup | 22.05.2008, 16:25

    Haben geantwortet!!

    Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von
    Namen-Und-Ahnen.de

    Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung
    möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

    Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer
    EMail-Adresse.

    Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter
    gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in
    Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor
    als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert.
    Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres
    möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der
    Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere
    wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen
    bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor
    Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

    Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider
    auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt
    das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der
    Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel
    ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich.
    Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen,
    sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten
    Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der
    Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei
    Vertragsschluss.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser
    Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu
    schützen.

    Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung
    der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen
    den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer
    in Rechnung gestellt.

    Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche,
    finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am
    Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet
    sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich
    hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle
    Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu
    der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden
    Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    und Verbraucherinformationen.

    Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den
    Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine
    beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns
    verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der
    angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt
    erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne
    störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten
    daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der
    Gegenleistung bestehen müssen.

    Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist
    in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer
    Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die
    fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen
    zu müssen.

    Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer
    Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem
    Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür
    eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel
    Glück!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Namen-Und-Ahnen.de - Support Team
  • starup | 21.05.2008, 19:10

    Verschickt

    Habe das Mail (Mischung aus meinem und Gitschens Vorschlag) an die
    Firma geschickt. Zudem habe ich eine Bestätigung der Anulation
    gefordert. Hoffe stark, dass die Firma das heute oder morgen
    bestätigt.

    Vielen Dank für die Mithilfe, Gitschen. Soll ich die Antwort der
    Firma hier posten?

    Liebe Grüsse

    Manolo Huber
  • Gitschen | 21.05.2008, 17:36

    namen-und-ahnen.de will viel Geld

    Ich habe die gleichen Erfahrungen mit dieser "ehrenwerten"
    Firma gemacht! Nachdem ich mich mehrmals gemeldet hatte, dass ich
    nicht über die Startseite hinauskommen könne - und ich
    jedesmal als Antwort bloss eine E-Mail bekam, mit der Feststellung,
    dass ich mit meiner Anmeldung "einen rechtsgültigen
    Vertrag" eingegangen sei, wurde auch mir mit einer "letzten
    Mahnung" gedroht!

    Seit meiner folgenden E-Mail Antwort vom 6.11.2007, habe ich nichts
    mehr von dieser "ehrenwerten" Firma vernommen:
    ____________________________________________________________________
    "Wie ich Ihnen bereits am 13.09.2007 mittels Original-Website
    mitteilte, gelang es mir nie, über eben diese Startseite hinaus
    zu kommen, somit habe ich keinerlei Nutzen aus Ihrem Programm ziehen
    können!
    Anstatt mir Hilfe zu gewähren, haben Sie mich jedesmal nur darauf
    hingewiesen, dass ich mit Ihnen "einen rechtsgültigen
    Vertrag" abgeschlossen hätte, was mir aber in keiner Weise
    weiterhalf!
    Ihre Hilfeverweigerung hat mich dazu bewogen, mich im Internet etwas
    umzusehen. Was ich hier fand, bestätigte meinen Verdacht: Nebst
    Dutzenden andern Web-Adressen, welche unter der Rubrik "Vorsicht
    vor folgenden Websites" ist auch namen-ahnen.de aufgeführt!
    Deshalb fechte ich hiermit diesen Vertrag an!
    Bitte lassen Sie mich deshalb inskünftig mit Mahnungen und
    Drohungen in Ruhe!!
    Des weiteren möchte ich Sie darüber informieren, dass ich
    sämtliche Unterlagen für meinen Anwalt vorbereitet habe und
    diese auch den verschiedenen Konsumentenschutz-Organisationen (CH
    & D) zur Verfügung stellen werde!
    ______________________________________________________________________
    __________________________

    Wie gesagt, seit dieser E-Mail (vom 6.11.2007) habe ich Ruhe! Und Du
    kannst diesen Text gerne benutzen, um Dir Ruhe zu verschaffen!

    Hoffentlich nützt er Dir ebenso wie mir! Mit freundlichen
    Grüssen, "Gitschen"
  • starup | 21.05.2008, 14:13

    Bisheriger Verlauf

    In ihrer \"letzten Mahnung\" steht:
    \"...Rechnungsbetrag 94 Euro...Die Mahnkosten sind von Ihnen zu
    bezahlen.....dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
    unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf
    spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltbüro übertragen werden.
    Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und ev. einen negativen
    Schufa-Eintrag....telefonisch sind wir von 8-20 Uhr
    ereichbar..\"
    Hab die angerufen.. 5 Minuten Telefonbeantworter \"bitte
    warten\".. und dann \"versuchen sie es später
    wieder\"... Hat sicher auch gekostet.
    Bis morgen soll ich zahlen. Soll ich denen folgendes Mail schicken?:

    Bezug nehmend auf Ihre Mahnung vom DD.MM.YYYY möchte ich Sie
    bitten, weitere Inkassomassnahmen zu unterlassen und die von Ihnen
    geltend gemachte Forderung zu annullieren.
    Begründung: Die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht
    nicht. Weder habe ich eingewilligt, 89 ? zu bezahlen, noch wurde ich
    rechtsgenügend darauf hingewiesen, dass dieser Service etwas
    kostet. Die von Ihnen aufgeführte Anmerkung, es würden
    Gebühren in Höhe von 89 ? erhoben, stellen einen Teil der
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Sowohl nach Deutschem
    als auch nach Schweizer Recht müssen aussergewöhnliche
    Klauseln auch separat übernommen werden. Die Bezahlung von 89 ?
    für ein einmaliges Benutzen Ihrer Datenbank ist zweifellos
    aussergewöhnlich. Folglich hätte das von mir auch separat
    übernommen werden müssen, was jedoch nicht geschehen ist.
    Somit entfaltet dieser Teil der AGB keine Rechtswirkung und die von
    Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nicht.

    Ich bitte Sie, die Forderung zu annullieren und mir die Annullation zu
    bestätigen. Falls Sie weiterhin an der Geltendmachung der
    Forderung festhalten, werde ich mir erlauben, rechtlich gegen Sie
    vorzugehen.

    Freundliche Grüsse

    Ich danke allen die mir da weiterhelfen können.
    Liebe Grüsse

    Manolo Huber (21, Student)


  • Superhuper | 21.05.2008, 14:02

    Was Sie tun sollen?

    Nicht zahlen und abwarten...!!