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Autos speichern unzählige Daten. Fragt sich nur, welche. Jetzt fordert der Datenschützer von den Herstellern Transparenz - doch diese verweigern die Einsicht.
Was früher den Autos der Oberklasse vorbehalten war, findet sich heute auch in günstigen Fahrzeugen für den Massenmarkt: jede Menge Computer. Die Geräte wissen, wann der nächste Service fällig ist, dokumentieren Ausfälle der Sicherheitssysteme oder lotsen den Autofahrer mit Hilfe von Satelliten in die Ferien. Waren etwa im VW Golf aus dem Jahr 1997 gerade mal 5 Rechner am Werk, arbeiten im neusten Modell schon 40 Bordcomputer. Die hochentwickelte Elektronik löst beim Autofahren manches Sicherheitsproblem - beim Datenschutz schafft sie allerdings heimlich neue.
Heikel: Viele Daten geben Einsicht ins Fahrverhalten
Vielen Automobilisten ist nicht bewusst, dass Hersteller und Garagisten auf Daten zugreifen können, die ihr Fahrzeug aufzeichnet. Das sei heikel, kritisiert Kosmas Tsiraktsopoulos, Informationschef des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: «Wo Daten angehäuft werden, besteht der Anreiz zum Missbrauch.» Und das Gesetz sei eindeutig: «Es dürfen keine Daten hinter dem Rücken der Automobilisten gesammelt werden.»
Besonders wichtig sind die Vorschriften bei Informationen, die dem Fahrverhalten eines Lenkers zugeordnet werden können. Mit solchen Daten könnten Garagen ihren Kunden unsachgemässes Verhalten nachweisen und Garantieleistungen verweigern. Beispiel: Bei einem Auto ist der Motor schon nach 10 000 Kilometern irreparabel zerstört. Kein Garantiefall, denn das Protokoll der Elektronik spricht eine deutliche Sprache: Der Fahrer hat oft erst im roten Bereich in den höheren Gang geschaltet und den Motor dadurch überdreht.
Die Datenschützer wollen jetzt die Informationspflicht gegenüber der Käuferschaft ändern: Hersteller und Händler müssen ihre Kunden vor dem Kauf klar ins Bild setzen. «Wer ein Fahrzeug erwirbt, hat das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck von wem gesammelt und wie lange sie gespeichert werden», so Tsiraktsopoulos. Käufer sollen vor ihrer Unterschrift entscheiden können, ob sie einen «Datenspeicher auf vier Rädern» wollen oder einfach nur ein Auto. Sinnvollerweise sei die Art der gespeicherten Daten im Kaufvertrag festzuhalten.
Auf gewisse Infos hat nur der Hersteller Zugriff
Doch die Hersteller wollen von derartigen Massnahmen nichts wissen. BMW-Kommunikationschef Philipp Odermatt: «Da wir keine Personendaten sammeln, gibt es nichts, worauf wir im Kaufvertrag hinweisen müssten.» Ähnlich äussern sich auch die Verantwortlichen von Mercedes, Opel, Saab und VW.
Und Oliver Peter von Daimler Chrysler versichert: «Es gibt keine geheimen Speicher» - Personendaten würden lediglich im Navigationssystem erfasst. «Wer sein Auto in den Service gibt und nicht will, dass die letzten Fahrziele eingesehen werden können, soll diese einfach löschen.»
Datentransparenz zur Klärung von Unfällen gefordert
Die Spezialisten beim TCS haben indes Zweifel an den Beteuerungen gewisser Fahrzeughersteller. Im Interesse der Schweizer Automobilisten wollen sie erfahren, welche Daten in Fahrzeugen gespeichert werden. Autofachmann Beat Wyrsch: «Es gibt Daten, auf die nicht einmal die Mechaniker in einer Werkstatt Zugriff haben. Gewisse Informationen können nur die Hersteller mit einem geheimen Code abfragen.»
Auf gespeicherte Daten in Autos konzentriert sich auch Erich Peter, Autoexperte beim Strassenverkehrsamt St. Gallen. Sein Anliegen: Ein Unfallgeschehen durch im Auto gespeicherte Informationen genauer rekonstruieren zu können. So liesse sich belegen, ob das Gaspedal tatsächlich «hängen geblieben» ist, wie Unfallverursacher immer wieder behaupten.
Mit seinem Anliegen beisst der Fachmann allerdings auf Granit: «Die Hersteller haben Angst vor einer möglichen Produktehaftung», ist Erich Peter überzeugt.
16. März 2005 | Franco Tonozzi
