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Wem gehört diese Autonummer? Das heraus-zufinden, ist in der Schweiz kein Problem. Doch Autohalter können sich wehren und ihre Daten aus dem Autoindex streichen lassen.
Wer wissen möchte, wem eine bestimmte Autonummer gehört, greift zum entsprechenden Verzeichnis – und schon hat er die Adresse des Halters.
Diesen Zugriff auf den Autoindex gibt es in allen Kantonen – oft per Internet bzw. E-Mail, per Telefon oder per SMS-Anfrage. In der Regel kostet eine SMS-Abfrage 50 Rappen.
Einige wenige Kantone geben den Autonummernindex zusätzlich auch noch als Buch heraus.
Umgekehrt gilt: Kein Autohalter muss sich gefallen lassen, dass er aufgrund des Autokennzeichens von jeder beliebigen Person identifiziert werden kann. Jeder Halter und jede Halterin kann diese Daten im Autoindex ohne weiteres sperren lassen.
Das wollte auch Alexander Ammann aus Goldach SG tun. Doch er blitzte ab. Im Gesuch um Sperrung seiner Halterdaten gab er verschiedene Gründe an, unter anderem «Schutz vor Neugierde» und «Schutz der Familienangehörigen».
Doch das Strassenverkehrsamt schrieb ihm zurück, seine Begründung reiche nicht aus, um ein «schutzwürdiges privates Interesse glaubhaft» zu machen. Damit war der Kanton auf dem Holzweg. Denn 2003 hat die Eidgenössische Datenschutzkommission festgehalten, Beweise für eine effektive Gefahr seien nicht nötig.
«Ein Beweis ist nicht erforderlich»
Wörtlich schrieb die Kommission: «Die Befürchtung, einer möglichen Gefahr oder auch blossen Schikanen durch die Neugier Dritter ausgesetzt zu sein, genügt. Ein weitergehender Beweis, insbesondere konkrete Hinweise, dass sich eine Gefahr verwirklicht oder Schikanen tatsächlich vorkommen, ist nicht erforderlich.»
Das Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen lenkte jedoch erst ein, als sich der K-Tipp einschaltete. Jetzt hiess es, Ammanns Gründe seien «für eine Sperrung ausreichend».
Nur: Auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes SG liest man weiterhin: «Eine Halterauskunftssperre wird nur in begründeten Fällen bewilligt. Dazu muss der Betroffene ein besonderes Sicherheitsbedürfnis nachweisen.» Das werde nun angepasst, heisst es beim Strassenverkehrsamt.
Andere Kantone haben längst reagiert. Die Kantone Baselland und Zürich verlangen auf ihrem Internet-Formular überhaupt keine Gründe, wenn ein Halter seine Angaben sperren lassen will. Auch in Solothurn, Zug und Graubünden genügt es, einfach den entsprechenden Wunsch zu äussern.
In vielen anderen Kantonen reicht es aus, einen der vorgegebenen möglichen Gründe wie zum Beispiel «Sicherheitsprobleme» anzukreuzen.
Im Kanton Bern haben bis heute rund 16 Prozent der Auto- und Lastwagenhalter ihre Daten sperren lassen. In anderen Kantonen ist dieser Anteil derzeit noch viel kleiner.
Sperrung der Halterdaten: Das müssen Sie wissen
07. September 2007 | Ernst Meierhofer
