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Die SBB prüfen die Zahlungsfähigkeit von Kunden – und stützen sich dabei auf fragwürdige Daten.
Die SBB haben Kunden im Visier, die das Generalabo (GA) nicht für ein Jahr im Voraus zahlen, sondern im Monatsabo beziehen. Selbst Kunden, die schon jahrelang ein solches GA haben und stets bezahlten, werden auf ihre Bonität geprüft. Das musste auch ein langjähriger GA-Kunde aus Bern erleben, dem die SBB plötzlich kein GA mehr auf Monatsbasis verkaufen wollten.
Die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Kunden haben die SBB an Swiss Post Solutions (SPS) ausgelagert, eine Tochter der Schweizerischen Post. Die SPS wiederum beauftragt die Inkassofirma Intrum Justitia mit der Lieferung der Daten. Die Folge: Bescheinigt Intrum jemandem eine schlechte Bonität, verweigert die SBB das GA. Der betroffene GA-Kunde war bei der Inkassofirma als schlechter Zahler vermerkt, weil er sich einmal geweigert hatte, einen rechtlich unzulässigen von Intrum erhobenen Zuschlag von 60 Franken zu berappen.
Das Unternehmen Intrum ist dafür bekannt, dass es beim Inkasso von Rechnungen im Gesetz nicht vorgesehene Verzugsgebühren verlangt (saldo 20/10). Weder die SBB noch die Post wollten zur Qualität der Bonitätsauskünfte von Intrum Justitia Stellung beziehen.
28. Januar 2012 | Thaïs In der Smitten, Redaktion saldo
Kommentare (4) |
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Genau dasselbe ist mir ebenfalls widerfahren. Ich habe das GA etwa
2 Jahre lang im Monatsabo per LSV bezahlt. Auf einmal hiess es auf
Seiten der SBB, mein GA könne aufgrund einer
Bonitätsprüfung nicht mehr erneuert werden. Das ist wohl ein
schlechter Witz, dass sich die SBB für so etwas hergibt. Wieso
wird hier nicht mehr Druck gemacht. Übrigens der Streit mit
Intrum rührt von einer weiteren Trauerfirma her: Cablecom
verlangt von mir Gebühren für Monate, in denen ich gar
keinen Cablecom Anschluss besass.
Ich habe das gleiche erlebt. Intrum verlangt für ihre
"Aufwände" aus dem Jahr 2007 Geld, obwohl die damaligen
Rechnungs-Unstimmigkeiten mit Cablecom geklärt wurden. Und auf
dieser Basis verweigert die SBB ein Monatsabo per LSV. Eine Anfrage
bei meiner Bank hätte wohl eine andere Auskunft ergeben.
Interessant, mit wem sich da die SBB so abgibt.
Mir ist genau das gleiche Passiert. Auf ein Telefongespräch
mit der SBB, hat man keine Chance, Sie verweisen einen einfach an
Intrum. Das schöne für Intrum, Sie bekommen Ihre
Forderungen, egal ob Sie rechtmässig sind oder nicht. Denn wer
das GA braucht, hat keine grosse Wahl.
Über Jahre habe ich mich beruflich mit Opfern der Intrum
Justitia befasst. Es ist aus meiner Sicht unerträglich zu
vernehmen, dass sich vom Bund abhängige Unternehmen zulasten der
Bahnkunden auf "Bonitätsprüfungen" dieser fragwürdigen
Firma abstützen. habru32
